ᐅ Unbefugte Verwendung von Daten, § 263a Abs. 1, 3

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发布时间:2025-10-14 14:05
Unbefugte Verwendung von Daten, § 263a Abs. 1, 3. Alt. StGB

Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 20.08.2025 | |

Inhaltsverzeichnis


Unbefugte Verwendung von Daten, § 263a Abs. 1, 3. Alt. StGB (© kras99_AdobeStock)

Die unbefugte Verwendung von Daten stellt eine Straftat dar und ist gemäß § 263a Abs. 1 StGB definiert. Sie zählt zu den Delikten, die als Computerbetrug bezeichnet werden. In diesem Artikel werden wir die rechtlichen Aspekte, verschiedene Formen und mögliche Konsequenzen von Computerbetrug gemäß § 263a StGB beleuchten.

Juristische Definition: Was ist unbefugte Verwendung von Daten?

Nach § 263a StGB gilt eine Handlung als "unbefugt", wenn eine Person sich Zugang zu einem Computersystem eines Dritten verschafft und dabei entweder:

ein Programm manipuliert,

Daten verwendet, die sie nicht nutzen darf,

falsche oder unvollständige Daten verwendet oder

den Ablauf des Datenverarbeitungsvorgangs in irgendeiner Weise verändert.

Computerbetrug: Wann liegt eine Straftat vor?

Wenn eine Person durch ihre unbefugte Handlung das Vermögen eines Dritten schädigt und sich selbst einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft, liegt ein Computerbetrug vor. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in § 263a StGB. Das bedeutet, dass eine Person, die unbefugt Daten aus dem Computersystem einer anderen Person verwendet, eine Straftat begeht.

Mögliche Strafen für Computerbetrug

Ein Computerbetrug kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Die genaue Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, wie zum Beispiel der Schwere der Tat und der Höhe des verursachten Schadens.

Beispiel für unbefugte Verwendung von Daten

Ein Mitarbeiter eines Unternehmens verschafft sich unbefugt Zugang zu den Kundendaten des Unternehmens und verwendet diese, um betrügerische Bestellungen aufzugeben. Dadurch schädigt er das Vermögen des Unternehmens und verschafft sich selbst einen rechtswidrigen Vermögensvorteil. In diesem Fall liegt ein Computerbetrug gemäß § 263a StGB vor.

FAQ zur unbefugten Verwendung von Daten gemäß § 263a Abs. 1 StGB

Was ist die unbefugte Verwendung von Daten gemäß § 263a Abs. 1 StGB?

Die unbefugte Verwendung von Daten ist eine Straftat, bei der eine Person ohne Erlaubnis auf Daten eines Dritten zugreift und diese manipuliert, verwendet oder den Datenverarbeitungsvorgang verändert.

Wann liegt ein Computerbetrug vor?

Ein Computerbetrug liegt vor, wenn eine Person durch ihre unbefugte Handlung das Vermögen eines Dritten schädigt und sich selbst einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft.

Welche Strafen drohen bei einem Computerbetrug?

Ein Computerbetrug kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Die genaue Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wie kann ich mich schützen, wenn ich Opfer von Computerbetrug geworden bin?

Wenn Sie Opfer von Computerbetrug geworden sind, sollten Sie Anzeige bei der Polizei erstatten und einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht konsultieren, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen kann.

Wie kann ich verhindern, dass meine Daten unbefugt verwendet werden?

Um die unbefugte Verwendung Ihrer Daten zu verhindern, sollten Sie stets Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel starke Passwörter verwenden, regelmäßig Sicherheitsupdates installieren und vorsichtig mit der Weitergabe Ihrer persönlichen Informationen sein.


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Mitwirkende/Autoren:
JuraforumWiki-Redaktion, webmaster, Rechtsanwalt Einbock

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