Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 18.06.2024 | |
Inhaltsverzeichnis
Aufbau des Grundgesetzes (© Zerbor - Fotolia.com)
Das Grundgesetz [GG] ist die in der Bundesrepublik Deutschland geltende Verfassung. Es steht deshalb über sämtlichen anderen Gesetzen. Es beinhaltet insbesondere die Grundrechte sowie Regelungen zum Staatsorganisationsrecht.
Überblick: Der Aufbau des Grundgesetzes [im Groben]Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Präambel
I. Die Grundrechte
II. Der Bund und die Länder
III. Der Bundestag
IV. Der Bundesrat
IV a. Gemeinsamer Ausschuss
V. Der Bundespräsident
VI. Die Bundesregierung
VII. Die Gesetzgebung des Bundes
VIII. Die Ausführung der Bundesgesetze und der Bundesverwaltung
VIII a. Gemeinschaftsaufgaben
IX. Die Rechtsprechung
X. Das Finanzwesen
X a. Verteidigungsfall
XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen
Juraforum.de-Tipp: Auch interessant in diesem Zusammenhang, da die Entstehung des Grundgesetzes näher beleuchtet wird: „Ist Deutschland noch das Deutsche Reich und wir Reichsbürger – oder ist Deutschland nur eine GmbH und wir ihr Personal?“
Allgemeines zum Aufbau des GrundgesetzesDas deutsche Grundgesetz beginnt mit der Präambel, also einer Einleitung zur Verfassung. Die Präambel des Grundgesetzes lautet wie folgt:
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Nach der Präambel folgen die einzelnen Artikel, die bis Art. 146 GG durchnummeriert sind. Aufgrund der Unterartikel umfasst das Grundgesetz aktuell jedoch insgesamt 202 Artikel. Von diesen 2002 Artikeln sind mittlerweile aber bereits fünf Artikel wieder aufgehoben (Art. 49, Art. 59a, Art. 74a, Art. 75 und Art. 142a GG) sowie vier weitere sind ganz oder teilweise Zeitablauf oder Vollzug gegenstandslos (Art. 132, Art. 136, Art. 137 und Art. 144 GG). Im Anhang des Grundgesetzes befinden sich gem. Art. 140 GG fünf weitergeltende Artikel der Weimarer Reichsverfassung (Art. 136, Art. 137, Art. 138, Art. 139 und Art. 141 WRV).
Zu beachten ist außerdem, dass die einzelnen Artikel des Grundgesetzes in aller Regel keine amtlichen Überschriften haben.
In Art. 1 bis 19 GG finden sich die Grundrechte, etwa der Schutz der Menschenwürde, das Recht der freien Meinungsäußerung, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit etc.
In Art. 20 bis 37 GG befinden sich sodann allgemeine Regelungen zu Bund und Länder. Es folgen Regelungen etwa zum Bundestag (Art. 38 bis 49 GG), zum Bundesrat (Art. 50 bis 53 GG etc.), zum Bundespräsidenten (Art. 54 bis 61 GG) oder zur Bundesregierung (Art. 62 bis 69 GG). In diesen Artikeln wird bspw. Wahl, Zusammensetzung, Aufgaben etc. geregelt.
Die Gesetzgebung der Bundesregierung ist sodann in den Art. 70 bis 82 GG geregelt.
Regelungen zur Bundesverwaltung finden sich sodann in den Art. 83 bis 91 GG.
Die Rechtsprechung auf Bundesebene, aber auch allgemein geltende Regelungen) hierzu (etwa die Unabhängigkeit der Richter finden sich in den Art. 92 bis 104 GG.
Es folgen sodann Regelungen zum Finanzwesen (Art. 104a bis 115 GG).
Regelungen zum Verteidigungsfall wurden erst nachträglich in das Grundgesetz aufgenommen und finden sich nun in den Art. 115a bis l GG.
[Lesen Sie dazu weiterführend auch folgende Ratgeber: „Inlandseinsatz: Darf man die Bundeswehr im Inland einsetzen?“ sowie „Bündnisfall: Was ist eigentlich Art. 42 Abs. 7 EU-Vertrag?“]
Letztlich folgen Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 bis 146 GG) sowie der Anhang (Art. 136 bis 141 WRV).
Im Einzelnen isst das Grundgesetz also wie folgt aufgebaut: [Stand: 30.11.2016]
[Beachten Sie, es handelt sich bei den hier angegebenen Bezeichnungen der einzelnen Artikel nicht um amtliche Überschriften, s.o.]
Präambel
I. Die Grundrechte
Artikel 1
Schutz der Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung
Artikel 2
Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person
Artikel 3
Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung
Artikel 4
Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, Kriegsdienstverweigerung
Artikel 5
Recht der freien Meinungsäußerung, Medienfreiheit, Informationsfreiheit, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit
Artikel 6
Ehe, Familie, Elternrecht
Artikel 7
Schulwesen
Artikel 8
Versammlungsfreiheit
Artikel 9
Vereinigungsfreiheit, Koalitionsfreiheit
Artikel 10
Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
Artikel 11
Freizügigkeit
Artikel 12
Berufsfreiheit, Schutz vor Zwangsarbeit
Artikel 12a
Dienstverpflichtungen, Wehrersatzdienst
Artikel 13
Unverletzlichkeit der Wohnung, Großer Lauschangriff, Hausdurchsuchung
Artikel 14
Eigentum, Erbrecht, Enteignung
Artikel 15
Sozialisierung, Überführung in Gemeineigentum
Artikel 16
Ausbürgerung, Auslieferung
Artikel 16a
Asylrecht
Artikel 17
Petitionsrecht
Artikel 17a
Möglichkeit der Einschränkung bestimmter Grundrechte für Wehr- und Ersatzdienstleistende sowie durch Gesetze, die der Verteidigung dienen
Artikel 18
Verwirkung von Grundrechten
Artikel 19
Einschränkung von Grundrechten, Grundrechtsträger, Rechtsschutz (Zitiergebot, Wesensgehaltsgarantie)
Der Bund und die Länder
Artikel 20
Bundesstaat, Sozialstaat, Demokratie, Republik, Gewaltenteilung, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Vorbehalt des Gesetzes und Vorrang des Gesetzes), Widerstandsrecht
Artikel 20a
Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
Artikel 21
Politische Parteien
Artikel 22
Bundeshauptstadt, Bundesflagge
Artikel 23
Verwirklichung der Europäischen Union sowie Beteiligung des Bundesrates und der Bundesregierung (sog. Europa-Artikel)
Artikel 24
Kollektives Sicherheitssystem
Artikel 25
Allgemeines Völkerrecht als Bestandteil des Bundesrechts
Artikel 26
Verbot des Angriffskrieges
Artikel 27
Handelsflotte
Artikel 28
Verfassung der Länder; Selbstverwaltungsgarantie
Artikel 29
Neugliederung des Bundesgebietes
Artikel 30
Staatlichkeit und Zuständigkeit der Länder
Artikel 31
Vorrang des Bundesrechts
Artikel 32
Auswärtige Beziehungen
Artikel 33
Staatsbürgerliche Gleichheit, hergebrachte Grundsätze des Beamtenrechts
Artikel 34
Staatshaftung
Artikel 35
Rechtshilfe, Amtshilfe
Artikel 36
Bundesbeamte
Artikel 37
Bundeszwang
Der Bundestag
Artikel 38
Wahl
Artikel 39
Wahlperiode, Selbstorganisation
Artikel 40
Bundestagspräsident, Stellvertreter
Artikel 41
Wahlprüfung
Artikel 42
Öffentlichkeit der Bundestagssitzungen, Mehrheiten im Bundestag
Artikel 43
Anwesenheitspflicht und -recht der Bundesregierung
Artikel 44
Untersuchungsausschüsse
Artikel 45
Ausschuss für die Europäische Union
Artikel 45a
Ausschüsse für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung
Artikel 45b
Wehrbeauftragter
Artikel 45c
Petitionsausschuss
Artikel 45d
Parlamentarisches Kontrollgremium
Artikel 46
Immunität und Indemnität der Abgeordneten
Artikel 47
Zeugnisverweigerungsrecht der Abgeordneten
Artikel 48
Wahlurlaub, Benachteiligungsverbot, Reisekostenfreiheit
Artikel 49
aufgehoben
Der Bundesrat
Artikel 50
Aufgaben, Vertretung der Gliedstaaten
Artikel 51
Zusammensetzung
Artikel 52
Präsident des Bundesrates, Stellvertreter, Mehrheiten, Europakammer
Artikel 53
Anwesenheitsrecht und -pflicht der Bundesregierung
Gemeinsamer Ausschuss
Artikel 53a
Zusammensetzung, Wahlen
Der Bundespräsident
Artikel 54
Bundesversammlung, Staatsoberhaupt
Artikel 55
Berufs- und Gewerbeverbot
Artikel 56
Amtseid
Artikel 57
Vertretung des Bundespräsidenten
Artikel 58
Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder Bundesminister
Artikel 59
Völkerrechtliche Vertretung des Bundes, Völkerrechtliche Verträge
Artikel 59a
aufgehoben
Artikel 60
Ernennung der Bundesrichter, Bundesbeamten und Offiziere, Begnadigungsrecht
Artikel 61
Präsidentenanklage wegen vorsätzlicher Rechtsverletzung
Die Bundesregierung
Artikel 62
Zusammensetzung der Bundesregierung
Artikel 63
Wahl des Bundeskanzlers
Artikel 64
Ernennung der Bundesminister
Artikel 65
Richtlinien der Politik, Eigenverantwortlichkeit der Bundesminister
Artikel 65a
Befehls- und Kommandogewalt
Artikel 66
Berufs- und Gewerbeverbot
Artikel 67
Konstruktives Misstrauensvotum gegen den Bundeskanzler
Artikel 68
Vertrauensfrage, Auflösung des Bundestages
Artikel 69
Vertretung des Bundeskanzlers
Die Gesetzgebung des Bundes
Artikel 70
Gesetzgebung des Bundes und der Länder
Artikel 71
Ausschließliche Gesetzgebung
Artikel 72
Konkurrierende Gesetzgebung
Artikel 73
Gegenstände der ausschließlichen Gesetzgebung
Artikel 74
Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung
Artikel 74a
aufgehoben
Artikel 75
aufgehoben
Artikel 76
Gesetzesvorlagen
Artikel 77
Verfahren bei Gesetzesbeschlüssen
Artikel 78
Zustandekommen von Bundesgesetzen
Artikel 79
Änderungen des Grundgesetzes (sog. Ewigkeitsklausel)
Artikel 80
Erlass von Rechtsverordnungen
Artikel 80a
Spannungsfall
Artikel 81
Gesetzgebungsnotstand
Artikel 82
Verkündung und Inkrafttreten der Gesetze
Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung
Artikel 83
Grundsatz der Länderexekutive
Artikel 84
Länderverwaltung und Bundesaufsicht
Artikel 85
Bundesauftragsverwaltung durch die Länder
Artikel 86
Bundeseigene Verwaltung
Artikel 87
Gegenstände der Bundeseigenen Verwaltung
Artikel 87a
Streitkräfte
Artikel 87b
Bundeswehrverwaltung
Artikel 87c
Bestimmungen über Erzeugung und Nutzung der Kernenergie
Artikel 87d
Luftverkehrsverwaltung
Artikel 87e
Eisenbahnen des Bundes
Artikel 87f
Post und Telekommunikation
Artikel 88
Bundesbank
Artikel 89
Bundeswasserstraßen
Artikel 90
Bundesautobahnen und Bundesstraßen
Artikel 91
Abwehr von Gefahren für den Bestand des Bundes
Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit
Artikel 91a
Mitwirkungsbereiche des Bundes bei Länderaufgaben
Artikel 91b
Bildungsplanung und Forschungsförderung
Artikel 91c
Informationstechnische Systeme
Artikel 91d
Leistungsvergleich
Artikel 91e
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Rechtsprechung
Artikel 92
Gerichtsorganisation
Artikel 93
Bundesverfassungsgericht, Zuständigkeit
Artikel 94
Bundesverfassungsgericht, Zusammensetzung
Artikel 95
Oberste Gerichtshöfe des Bundes
Artikel 96
Bundesgerichte
Artikel 97
Unabhängigkeit der Richter
Artikel 98
Rechtsstellung der Richter
Artikel 99
Verfassungsstreit innerhalb eines Landes
Artikel 100
Verfassungswidrigkeit von Gesetzen
Artikel 101
Ausnahmegerichte
Artikel 102
Abschaffung der Todesstrafe
Artikel 103
Justizgrundrechte
Artikel 104
Rechtsgarantien bei Freiheitsentziehung
Das Finanzwesen
Artikel 104a
Aufgabenverteilung, Lastenverteilung
Artikel 104b
Finanzhilfen für bedeutsame Investitionen der Länder
Artikel 105
Gesetzgebungsrecht
Artikel 106
Verteilung des Steueraufkommens und des Ertrages der Finanzmonopole
Artikel 106a
Bundeszuschuss für öffentlichen Personennahverkehr
Artikel 106b
Länderanteil an der Kraftfahrzeugsteuer
Artikel 107
Finanzausgleich, Ergänzungszuweisungen
Artikel 108
Finanzverwaltung
Artikel 109
Haushaltswirtschaft in Bund und Ländern
Artikel 109a
Haushaltsnotlagen
Artikel 110
Haushaltsplan des Bundes
Artikel 111
Ausgaben vor Etatgenehmigung
Artikel 112
Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben
Artikel 113
Ausgabenerhöhungen; Einnahmeminderungen
Artikel 114
Rechnungslegung; Bundesrechnungshof
Artikel 115
Kreditbeschaffung
Verteidigungsfall
Artikel 115a
Feststellung des Verteidigungsfalles
Artikel 115b
Übergang der Befehls- und Kommandogewalt vom Ressortminister auf den Bundeskanzler
Artikel 115c
Erweiterte Bundesgesetzgebungskompetenz
Artikel 115d
Vereinfachtes Bundesgesetzgebungsverfahren
Artikel 115e
Aufgaben des Gemeinsamen Ausschusses
Artikel 115f
Erweiterte Befugnisse der Bundesregierung
Artikel 115g
Stellung des Bundesverfassungsgerichts
Artikel 115h
Wahlperioden und Amtszeiten
Artikel 115i
Erweiterte Befugnisse der Landesregierungen
Artikel 115k
Geltung von Gesetzen und Rechtsverordnungen des Verteidigungsfalls
Artikel 115l
Aufhebung von Maßnahmen und Beendigung des Verteidigungsfalls
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 116
Begriff des „Deutschen“, nationalsozialistische Ausbürgerung
Artikel 117
Übergangsregelung zu Art. 3 Absatz 2 und Art. 11 GG
Artikel 118
Neugliederung der badischen und württembergischen Länder
Artikel 118a
Neugliederung Berlins und Brandenburgs
Artikel 119
Flüchtlinge und Vertriebene
Artikel 120
Kriegsfolge- und Sozialversicherungslasten, Ertragshoheit
Artikel 120a
Lastenausgleich
Artikel 121
Begriff der Mehrheit
Artikel 122
Bisherige Gesetzgebungskompetenzen
Artikel 123
Fortgeltung des alten Rechts
Artikel 124
Altes Recht auf dem Gebiet der ausschließlichen Gesetzgebung
Artikel 125
Altes Recht auf dem Gebiet der konkurrierenden Gesetzgebung
Artikel 125a
Fortgeltung von Bundesrecht, Ersetzung durch Landesrecht
Artikel 125b
Fortgeltung von Bundesrecht, abweichende Regelungen durch die Länder
Artikel 125c
Fortgeltung von Bundesrecht auf dem Gebiet der Gemeindeverkehrsfinanzierung und der sozialen Wohnraumförderung
Artikel 126
Streit über das Fortgelten des alten Rechts
Artikel 127
Recht des Vereinigten Wirtschaftsgebietes
Artikel 128
Fortbestehen von Weisungsrechten
Artikel 129
Fortgeltung von Ermächtigungen zu Rechtsverordnungen
Artikel 130
Überleitung von Verwaltungs- und Rechtspflegeeinrichtungen
Artikel 131
Frühere Angehörige des öffentlichen Dienstes
Artikel 132
Ausschluss aus dem öffentlichen Dienst
(gegenstandslos durch Zeitablauf)
Artikel 133
Rechtsnachfolge, Vereinigtes Wirtschaftsgebiet
Artikel 134
Rechtsnachfolge in das Reichsvermögen
Artikel 135
Vermögen bei Änderung des Gebietsstandes
Artikel 135a
Verbindlichkeiten des Reichs und anderer Körperschaften
Artikel 136
Erster Zusammentritt des Bundesrates
(gegenstandslos durch Zeitablauf)
Artikel 137
Wählbarkeit von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes
(Absätze 2 und 3 gegenstandslos durch Zeitablauf)
Artikel 138
Süddeutsches Notariat
Artikel 139
Entnazifizierungsvorschriften
Artikel 140
Übernahme von Glaubensbestimmungen der Weimarer Reichsverfassung [WRV]
Artikel 141
Ausnahmeregelung zum Religionsunterricht (sog. Bremer Klausel)
Artikel 142
Grundrechte in Landesverfassungen
Artikel 142a
aufgehoben
Artikel 143
Sondervorschriften für neue Bundesländer und Ost-Berlin
Artikel 143a
Übergangsvorschriften für Bundeseisenbahnen
Artikel 143b
Umwandlung der Deutschen Bundespost
Artikel 143c
Übergangsvorschriften wegen Wegfalls der Finanzhilfen durch den Bund
Artikel 143d
Übergangsvorschriften im Rahmen der Konsolidierungshilfen
Artikel 144
Ratifizierung des Grundgesetzes
(gegenstandslos durch Vollzug)
Artikel 145
Inkrafttreten des Grundgesetzes
Artikel 146
Geltungsdauer des Grundgesetzes
Anhang
Artikel 136 WRV
Religionsunabhängigkeit von Rechten und Pflichten
Artikel 137 WRV
Religionsgesellschaften
Artikel 138 WRV
Staatsleistungen, Kirchengut
Artikel 139 WRV
Sonn- und Feiertagsruhe
Artikel 141 WRV
Religiöse Handlungen in öffentlichen Anstalten
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Kommentar schreiben Bisherige Kommentare zum Begriff (1)
Ronald Winkler (03.08.2018 20:07 Uhr):
Fehler in der Eingangserklärung zum Grundgesetz Rechtstheoretisch kann man das Grundgesetz nicht Verfassung nennen obwohl richtig ist, dass es einen verfassungsähnlichen Charakter aufweist. Gemäß Artikel 146 GG verliert es nämlich seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Dies wäre dort nicht formuliert, wenn das Grundgesetz, wie von Ihnen postuliert, bereits eine Verfassung wäre. Aus staatsrechtlicher Sicht ist es daher ungenau und damit inkorrekt eine derartige These aufzustellen, das Grundgesetz wäre die Verfassung der BRD. Es ist und bleibt eben das Grundgesetz FÜR die BRD und nicht eine Verfassung DER BRD. Vor allem bei Veröffentlichungen sollte man sehr genau überprüfen, ob eine korrekte Darstellung stattfindet.Top Orte der Anwaltssuche zum Rechtsgebiet VerfassungsrechtWeitere Orte finden Sie unter:
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