Definition & im Grundgesetz von Deutschland

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发布时间:2025-07-04 06:10
Sozialstaat - Definition und gesetzliche Grundlagen im Grundgesetz der BRD

Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 07.03.2025 | |

Inhaltsverzeichnis


Sozialstaat (© Zerbor - Fotolia.com)

Als Sozialstaat wird ein demokratischer Rechtsstaat bezeichnet, der die soziale Gerechtigkeit und Sicherheit seiner Bürger gemäß Verfassung zum Ziel hat und dieses Ziel mit entsprechenden gesetzgeberischen Maßnahmen sowie materiellen Unterstützungsleistungen verwirklicht. Dadurch sollen soziale Ungerechtigkeiten und Unruhen verhindert werden. Zudem dient der Sozialstaat in Deutschland dazu, benachteiligte Bürger, wie z.B. finanziell Benachteiligte, Kranke oder anderweitig  schutzbedürftige Personen zu unterstützen.

Das Prinzip des Sozialstaates, aufbauend auf der der sozialen Gerechtigkeit, bildet neben der Garantie auf Menschenwürde sowie den Menschenrechten die Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung innerhalb einer Demokratie. Die Staatsziele Menschenwürde, Menschenrechte und Sozialstaatlichkeit genießen im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG. Das bedeutet, dass diese verankerten Grundrechte nicht durch das Parlament geändert oder aufgehoben werden können, so dass eine gewisse Sicherung besteht.

Gesetzliche Grundlagen im Grundgesetz

In Art. 20 Abs. 1 GG steht zum Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes geschrieben: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Somit garantiert die Bundesrepublik ihren Bürgern neben den freiheitlich-demokratischen Grundrechten auch die Sozialstaatlichkeit.

Außerdem ist das Sozialstaatsprinzip auch noch in Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG festgelegt. Dort heißt es: „Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.“ Aufgrund der Fülle an Regelungen innerhalb der Verfassung bzgl. des Sozialstaats ist die Gesetzgebung angehalten, bei der legislativen, judikativen und exekutiven Gewalt den sozialen Ausgleich zu berücksichtigen. 

Sozialstaatsprinzip und soziale Marktschaft

Da die Bundesrepublik Deutschland sich am Sozialstaatsprinzip orientiert, wird ihr Wirtschaftssystem/ Wirtschaft auch als soziale Marktwirtschaft bezeichnet. Der Begriff „soziale Marktwirtschaft“ wurde von Alfred Müller-Armack geprägt, der in den fünfziger Jahren unter Ludwig Erhardt als Staatssekretär tätig war. Damit ist gemeint, dass in der Bundesrepublik Deutschland zwar die Marktwirtschaft als Wirtschaftssystem im Vordergrund steht, die negativen Auswirkungen dieses Systems jedoch durch die sozialen Sicherungssysteme des Sozialstaates wieder aufgefangen werden sollen.  Der Sozialstaat dient in Deutschland dazu, benachteiligte Bürger, wie z.B. finanziell Benachteiligte, Kranke oder anderweitig  schutzbedürftige Personen zu unterstützen.

Unter einem Sozialstaat wird ein demokratischer Rechtsstaat bezeichnet, der die soziale Gerechtigkeit und Sicherheit seiner Bürger gemäß Verfassung zum Ziel hat und dieses Ziel mit entsprechenden gesetzgeberischen Maßnahmen sowie materiellen Unterstützungsleistungen verwirklicht.  Dadurch sollen soziale Ungerechtigkeiten und Unruhen verhindert werden. Zudem dient der Sozialstaat in Deutschland dazu, benachteiligte Bürger, wie z.B. finanziell Benachteiligte, Kranke oder anderweitig  schutzbedürftige Personen zu unterstützen.  Der deutsche Staat bzw. die Politik muss daher die Prinzipien jederzeit beachten. So wurde beispielshalber am 1. Januar 2005 das sogenannte Hartz IV als Grundsicherung eingeführt.

Das Prinzip des Sozialstaates, aufbauend auf der der sozialen Gerechtigkeit, bildet neben der Garantie auf Menschenwürde sowie der Menschenrechte die Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Die Staatsziele Menschenwürde, Menschenrechte und Sozialstaatlichkeit genießen im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG. Das bedeutet, dass diese verankerten Grundrecht nicht durch das Parlament geändert oder aufgehoben werden können. 

Gesetzliche Grundlagen im Grundgesetz

In Art. 20 Abs. 1 GG steht zum Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes geschrieben: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Somit garantiert die Bundesrepublik ihren Bürgern neben den freiheitlich-demokratischen Grundrechten auch die Sozialstaatlichkeit.

Außerdem ist das Sozialstaatsprinzip auch noch in Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG festgelegt. Dort heißt es: „Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.“ Aufgrund der Fülle an Regelungen innerhalb der Verfassung bzgl. des Sozialstaats ist die Gesetzgebung angehalten, bei der legislativen, judikativen und exekutiven Gewalt den sozialen Ausgleich zu berücksichtigen.   

Sozialstaatsprinzip und soziale Marktschaft/ Sozialpolitik

Da die Bundesrepublik Deutschland sich am Sozialstaatsprinzip orientiert, wird ihr Wirtschaftssystem auch als soziale Marktwirtschaft bezeichnet. Der Begriff „soziale Marktwirtschaft“ wurde von Alfred Müller-Armack geprägt, der in den fünfziger Jahren unter Ludwig Erhardt als Staatssekretär tätig war. Damit ist gemeint, dass in der Bundesrepublik Deutschland zwar die Marktwirtschaft als Wirtschaftssystem im Vordergrund steht, die negativen Auswirkungen dieses Systems jedoch durch die sozialen Sicherungssysteme des Sozialstaates wieder aufgefangen werden sollen.  Der Sozialstaat dient in Deutschland dazu, benachteiligte Bürger, wie z.B. finanziell Benachteiligte, Kranke oder anderweitig  schutzbedürftige Personen zu unterstützen.  

Sollten Fragen zum Thema Sozialstaat aufkommen, dann ist ein Rechtsanwalt für Staats-/ Verfassungsrecht der richtige Ansprechpartner.

FAQ zum Thema Sozialstaat Was ist ein Sozialstaat?

Ein Sozialstaat ist ein Staat, der sich durch seine Sozialpolitik auszeichnet und sich zum Ziel gesetzt hat, die soziale Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Der Sozialstaat verfolgt das Ziel, soziale Risiken wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Alter und Familie abzusichern.

Welche Gesetze und Paragraphen regeln den Sozialstaat?

Die wichtigsten Gesetze und Paragraphen, die den Sozialstaat in Deutschland regeln, sind das

Welche Leistungen fallen in den Bereich des Sozialstaats?

Zu den Leistungen, die im Rahmen des Sozialstaats gewährt werden, gehören unter anderem:

Arbeitslosengeld

Krankenversicherung

Rentenversicherung

Kindergeld

Sozialhilfe

Pflegeversicherung

Wie wird die Sozialhilfe berechnet?

Die Sozialhilfe wird individuell berechnet und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Einkommen und Vermögen des Antragstellers. Die Berechnung erfolgt gemäß dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Welche Rolle spielt der Sozialstaat bei der Arbeitslosigkeit?

Der Sozialstaat spielt eine wichtige Rolle bei der Absicherung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Falle von Arbeitslosigkeit. Das Arbeitslosengeld I wird gemäß dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gewährt und beträgt in der Regel 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens.

Welche Bedeutung hat der Sozialstaat für die Altersvorsorge?

Der Sozialstaat spielt auch eine wichtige Rolle bei der Altersvorsorge. Die Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des Sozialstaats und sichert vielen Menschen im Alter eine finanzielle Grundversorgung. Die Rentenversicherung wird gemäß dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt.

Wie trägt der Sozialstaat zur Chancengleichheit bei?

Der Sozialstaat trägt auch zur Chancengleichheit bei, indem er dafür sorgt, dass alle Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft eine angemessene Bildung erhalten und Zugang zu Gesundheitsversorgung haben. Das Bildungspaket für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien und die Krankenversicherungspflicht sind wichtige Beispiele für Maßnahmen, die im Rahmen des Sozialstaats umgesetzt werden, um Chancengleichheit zu fördern.

Wie wird der Sozialstaat finanziert?

Der Sozialstaat wird überwiegend aus Steuermitteln finanziert. Ein Teil der Finanzierung erfolgt durch Beiträge der Bürgerinnen und Bürger, die in dieverschiedenen Sozialversicherungssysteme einzahlen, wie zum Beispiel die Rentenversicherung oder die Krankenversicherung. Die Beiträge werden dabei anteilig vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

Was sind die Ziele des Sozialstaats?

Die Ziele des Sozialstaats sind unter anderem:

Die Sicherstellung der sozialen Gerechtigkeit

Die Absicherung von Risiken wie Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit

Die Förderung von Bildung und Chancengleichheit

Die Stärkung der gesellschaftlichen Solidarität

Die Verhinderung von Armut und Ausgrenzung

Welche Bedeutung hat der Sozialstaat für die Gesellschaft?

Der Sozialstaat hat eine wichtige Bedeutung für die Gesellschaft, da er dazu beiträgt, dass alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrer sozialen Herkunft ein menschenwürdiges Leben führen können. Durch die Absicherung von Risiken und die Förderung von Bildung und Chancengleichheit trägt der Sozialstaat auch zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts bei.

Was sind mögliche Kritikpunkte am Sozialstaat?

Kritiker des Sozialstaats bemängeln oft die hohen Kosten und die damit einhergehende Belastung für die Steuerzahler. Ein weiterer Kritikpunkt ist die mögliche Entstehung von Abhängigkeiten durch langfristige Leistungen, wie zum Beispiel bei der Langzeitarbeitslosigkeit. Einige Kritiker fordern auch eine stärkere Eigenverantwortung und Selbstständigkeit der Bürgerinnen und Bürger.

JuraForum-Essentials: Der Sozialstaat ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Gesellschaft und trägt dazu bei, dass alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrer sozialen Herkunft eine angemessene Versorgung und Sicherheit erhalten. Durch die Absicherung von Risiken und die Förderung von Bildung und Chancengleichheit trägt der Sozialstaat auch zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts bei. Jedoch gibt es auch Kritiker, die den Sozialstaat als zu kostenintensiv und als möglichen Verursacher von Abhängigkeiten sehen. Insgesamt bleibt der Sozialstaat ein wichtiges Thema in der politischen Debatte und der Gestaltung der Gesellschaft.


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Mitwirkende/Autoren:
JuraforumWiki-Redaktion, Rechtsanwalt Einbock

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Kommentar schreiben Bisherige Kommentare zum Begriff (2)

Elli (29.02.2020 11:53 Uhr):

woher stammt die Definition im blauen Kasten?

Klausi123 (15.04.2015 07:11 Uhr):

Sehr schön!



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